Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit
Wir (GovOS) als Websitebetreiber sind bemüht, die Website in Einklang mit den einschlägigen Vorschriften zur Barrierefreiheit zu gestalten. Für uns gelten folgende Rechtsvorschriften:
Bayerisches Gesetz zur Gleichstellung, Integration und Teilhabe von Menschen mit Behinderung (Bayerisches Behindertengleichstellungsgesetz – BayBGG) und Bayerische Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BayBITV)
Website
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website http://www.govos-test.de.
Veröffentlichungsdatum der Website
Diese Website wurde am 01.01.1970 veröffentlicht.
Letzte Aktualisierung der Website
Diese Website wurde zuletzt am 15.03.2021 in wesentlichen Punkten inhaltlich überarbeitet.
Feedback und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Melden Sie sich gerne bei uns unter:
Als Kontakt steht Ihnen jederzeit unser GSC zur Verfügung
https://www.govos-test.de/govos-test/portal/desktop/0/kontakt
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist nicht vollständig mit den für uns geltenden Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar. Im Einzelnen:
Unvereinbarkeit mit den Rechtsvorschriften zur Barrierefreiheit
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht mit den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar:
Bitte geben Sie an, welche Inhalte auf Ihrer Website nicht mit den gesetzlichen Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar sind.
Unverhältnismäßige Belastung
Folgende Inhalte werden nicht barrierefrei zur Verfügung gestellt, weil dies für uns zu einer unverhältnismäßigen Belastung führen würde:
Bitte beschreiben Sie – sofern vorhanden – nicht barrierefreie Abschnitte/Inhalte/Funktionen auf Ihrer Website, für
die eine Ausnahme aufgrund von unverhältnismäßiger Belastung im Sinne von Art. 5 Richtlinie (EU) 2016/2102
gilt.
Bei der Beurteilung der Unverhältnismäßigkeit können insbesondere Faktoren wie die Größe, die
Ressourcen oder sonstige Besonderheiten Ihrer Institution berücksichtigt werden. Auch die geschätzten Kosten im
Verhältnis zu den voraussichtlichen Vorteilen für Menschen mit Behinderungen sind zu berücksichtigen.
Ausnahmen vom Anwendungsbereich der Vorschriften zur Barrierefreiheit
Folgende nicht barrierefreie Inhalte auf dieser Website fallen nicht unter den Anwendungsbereich der Vorschriften zur Barrierefreiheit:
Beispiel:
Nicht in den Anwendungsbereich der Vorschriften fallen beispielsweise folgende Inhalte (Aufzählung
nicht abschließend):
* Audio- oder Videoaufzeichnungen inklusive aufgezeichneter Live-Veranstaltungen,
die vor dem 23. September 2020 veröffentlicht wurden;
* Inhalte von Websites, die als Archive gelten, d. h.,
die ausschließlich Inhalte enthalten, die weder für aktive Verwaltungsverfahren benötigt werden noch nach dem 23.
September 2019 aktualisiert oder überarbeitet wurden;
* Reproduktionen von Stücken aus Kulturerbesammlungen,
die nicht vollständig barrierefrei zugänglich gemacht werden können.
Barrierefreie Alternativen
Für unsere nicht barrierefreien Inhalte stellen wir folgende barrierefreie Alternativen zur Verfügung:
Bitte geben Sie an, welche Inhalte auf Ihrer Website nicht mit den gesetzlichen Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar sind.
Evaluationsmethode
Geben Sie hier an, wie und von wem die Website evaluiert wurde. Sie können Ihre Website selbst überprüfen oder durch Dritte evaluieren oder zertifizieren lassen. Wenn Sie selbst nicht über die notwendige Expertise verfügen, empfehlen wir, die Evaluation von einem unabhängigen Dritten durchführen zu lassen. Die Evaluation sollte anhand einer anerkannten Testmethode erfolgen (z.B. mit dem BITV-Test, Detailinformationen finden Sie beispielsweise unter: https://www.bitvtest.de/bitv_test.html).
Weitergehende Maßnahmen zur Verbesserung des barrierefreien Zugangs zu unserer Website
Wir bemühen uns stets um die Verbesserung der barrierefreien Zugangsmöglichkeiten zu unserer Website. Derzeit tun wir hierzu Folgendes:
Erläutern Sie Ihre Bemühungen, um eine bessere digitale und barrierefreie Zugänglichkeit zu ermöglichen. (Freiwillige
Angabe).
Wir arbeiten ständig an der Verbesserung unseres Produktes, besonders in Hinblick auf die
Barrierefreiheit.
Förmliche Bestätigung über die Barrierefreiheit unserer Website
Wir verfügen über folgende förmliche Bestätigung der Barrierefreiheit unserer Website:
Wurde die Barrierefreiheit Ihrer Website durch eine andere öffentliche Stelle offiziell bestätigt? Wenn ja, können
Sie die Bestätigung hier beschreiben und den Link zu ihr angeben. (Freiwillige Angabe)
Diese Seite wurde
geprüft durch die Firma ... und als barrierefrei bestätigt.
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie der Ansicht sein, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt sind, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden. Diese erreichen Sie unter:
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats
Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße
47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
Sonstige Angaben zur Barrierefreiheit
Erläutern Sie ggf. vorhandene besondere Bemühungen, die Ihre Institution zur Verbesserung des digitalen und barrierefreien Zugangs auf ihrer Webseite ergreift. (Freiwillige Angabe)
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 16.03.2021 erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 16.03.2021 überprüft.
Quelle: https://www.e-recht24.de