Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Wir (GovOS) als Websitebetreiber sind bemüht, die Website in Einklang mit den einschlägigen Vorschriften zur Barrierefreiheit zu gestalten. Für uns gelten folgende Rechtsvorschriften:

Bayerisches Gesetz zur Gleichstellung, Integration und Teilhabe von Menschen mit Behinderung (Bayerisches Behindertengleichstellungsgesetz – BayBGG) und Bayerische Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BayBITV)

Website

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website http://www.govos-test.de.

Veröffentlichungsdatum der Website

Diese Website wurde am 01.01.1970 veröffentlicht.

Letzte Aktualisierung der Website

Diese Website wurde zuletzt am 15.03.2021 in wesentlichen Punkten inhaltlich überarbeitet.

Feedback und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Melden Sie sich gerne bei uns unter:

Als Kontakt steht Ihnen jederzeit unser GSC zur Verfügung

https://www.govos-test.de/govos-test/portal/desktop/0/kontakt

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist nicht vollständig mit den für uns geltenden Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar. Im Einzelnen:

Unvereinbarkeit mit den Rechtsvorschriften zur Barrierefreiheit

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht mit den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar:

Bitte geben Sie an, welche Inhalte auf Ihrer Website nicht mit den gesetzlichen Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar sind.

Unverhältnismäßige Belastung

Folgende Inhalte werden nicht barrierefrei zur Verfügung gestellt, weil dies für uns zu einer unverhältnismäßigen Belastung führen würde:

Bitte beschreiben Sie – sofern vorhanden – nicht barrierefreie Abschnitte/Inhalte/Funktionen auf Ihrer Website, für die eine Ausnahme aufgrund von unverhältnismäßiger Belastung im Sinne von Art. 5 Richtlinie (EU) 2016/2102 gilt.

Bei der Beurteilung der Unverhältnismäßigkeit können insbesondere Faktoren wie die Größe, die Ressourcen oder sonstige Besonderheiten Ihrer Institution berücksichtigt werden. Auch die geschätzten Kosten im Verhältnis zu den voraussichtlichen Vorteilen für Menschen mit Behinderungen sind zu berücksichtigen.

Ausnahmen vom Anwendungsbereich der Vorschriften zur Barrierefreiheit

Folgende nicht barrierefreie Inhalte auf dieser Website fallen nicht unter den Anwendungsbereich der Vorschriften zur Barrierefreiheit:

Beispiel:
Nicht in den Anwendungsbereich der Vorschriften fallen beispielsweise folgende Inhalte (Aufzählung nicht abschließend):

* Audio- oder Videoaufzeichnungen inklusive aufgezeichneter Live-Veranstaltungen, die vor dem 23. September 2020 veröffentlicht wurden;
* Inhalte von Websites, die als Archive gelten, d. h., die ausschließlich Inhalte enthalten, die weder für aktive Verwaltungsverfahren benötigt werden noch nach dem 23. September 2019 aktualisiert oder überarbeitet wurden;
* Reproduktionen von Stücken aus Kulturerbesammlungen, die nicht vollständig barrierefrei zugänglich gemacht werden können.

Barrierefreie Alternativen

Für unsere nicht barrierefreien Inhalte stellen wir folgende barrierefreie Alternativen zur Verfügung:

Bitte geben Sie an, welche Inhalte auf Ihrer Website nicht mit den gesetzlichen Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar sind.

Evaluationsmethode

Geben Sie hier an, wie und von wem die Website evaluiert wurde. Sie können Ihre Website selbst überprüfen oder durch Dritte evaluieren oder zertifizieren lassen. Wenn Sie selbst nicht über die notwendige Expertise verfügen, empfehlen wir, die Evaluation von einem unabhängigen Dritten durchführen zu lassen. Die Evaluation sollte anhand einer anerkannten Testmethode erfolgen (z.B. mit dem BITV-Test, Detailinformationen finden Sie beispielsweise unter: https://www.bitvtest.de/bitv_test.html).

Weitergehende Maßnahmen zur Verbesserung des barrierefreien Zugangs zu unserer Website

Wir bemühen uns stets um die Verbesserung der barrierefreien Zugangsmöglichkeiten zu unserer Website. Derzeit tun wir hierzu Folgendes:

Erläutern Sie Ihre Bemühungen, um eine bessere digitale und barrierefreie Zugänglichkeit zu ermöglichen. (Freiwillige Angabe).
Wir arbeiten ständig an der Verbesserung unseres Produktes, besonders in Hinblick auf die Barrierefreiheit.

Förmliche Bestätigung über die Barrierefreiheit unserer Website

Wir verfügen über folgende förmliche Bestätigung der Barrierefreiheit unserer Website:

Wurde die Barrierefreiheit Ihrer Website durch eine andere öffentliche Stelle offiziell bestätigt? Wenn ja, können Sie die Bestätigung hier beschreiben und den Link zu ihr angeben. (Freiwillige Angabe)
Diese Seite wurde geprüft durch die Firma ... und als barrierefrei bestätigt.

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie der Ansicht sein, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt sind, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden. Diese erreichen Sie unter:

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München

E-Mail: bitv@bayern.de

Sonstige Angaben zur Barrierefreiheit

Erläutern Sie ggf. vorhandene besondere Bemühungen, die Ihre Institution zur Verbesserung des digitalen und barrierefreien Zugangs auf ihrer Webseite ergreift. (Freiwillige Angabe)

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 16.03.2021 erstellt.

Die Erklärung wurde zuletzt am 16.03.2021 überprüft.

Quelle: https://www.e-recht24.de